FACILITY SERVICE
Kompetenzen |Preise |Allgemeine Auftragsbedingungen
Kompetenzen - Leistungsspektrum
Ihre möbliert vermietete Wohnung in Berlin braucht eine zuverlässige und kompetente Betreuung!
Wir managen Ihr Eigentum mit Sorgfalt und Aufmerksamkeit:
• Wohnungsbesichtigungen
• Erstellung der Inventarliste
• Erstellung eines juristisch geprüften Mietvertrages, auch in Englisch
• Wohnungsüber,- rückgaben mit Protokollerstellung
• Schadensaufstellung bei Beschädigungen
• Aufstellung für Ihre Kautionsabrechnung
• Ggfs. Ablesung von Zählerständen Strom und Gas
• Organisation der Endreinigung
• Organisation von zuverlässigen Handwerkern zu fairen Preisen
• Neukauf und Ersatzkäufe von Inventar
• Erstellung internetfähiger Fotos Ihrer Wohnung
• Versicherungsberatung rund um Ihre Wohnung
• Einrichtungsberatung
• Beschriftung von Klingel- und Briefkastenschildern
In Absprache bieten wir selbstverständlich auch weitere Leistungen an.
Wir beraten Sie gerne und sorgen stets für einen schnellen, unkomplizierten und professionellen Service.
Preise für Facility-Management
Die Basisleistungen beinhalten:
· Erstellung internetfähiger Fotos Ihrer Wohnung
· Check-in/Check-out
· Organisation der Endreinigung
· Erstellung und Abschluss des Mietvertrages
· Prüfen des Inventars auf Vollständigkeit bzw. Schäden
· Schadensaufstellung bei Beschädigungen
· Kautionsabrechnung
· Versicherungsberatung rund um Ihre Wohnung
Für diese Leistungen berechnen wir Ihnen einmalig 20% der Bruttomiete
Beispiel: Bei einer Bruttomiete von Euro 600,- beträgt die Gebühr Euro 120,-,
unabhängig für welchen Zeitraum der Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Zusatzleistungen:
· Erstellung einer kompletten Wohnungsinhaltsliste - Euro 1,50/qm
· Organisation von Handwerkerleistungen - Euro 40,-
· Neukauf und Ersatzkäufe von Inventar - 20% des gekauften Inventars
(eventuell anfallende Transportkosten werden zusätzlich berechnet)
· Sonstige Leistungen nach Vereinbarung
Berechnung nach Zeitaufwand, d. h. 1 Zeiteinheit (ZE) = 10 Min. = 7,- (42,-/ Std.)
Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Einsätze nach 20 Uhr: Euro 20,- je Einsatz
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Zahlbar nach Auftragsunterzeichnung und Rechnungserhalt.
Allgemeine Auftragsbedingungen für Facility-Management für möblierte Wohnungen
1. Allgemeines
Sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis zwischen
der BKS und dem Auftragnehmer für die vereinbarte/n Dienstleistung/en. Die Angebote von BKS sind freibleibend
und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
2. Pflichten des Auftraggebers
Vor der Erbringung der geschuldeten Leistung durch BKS ist der Auftraggeber verpflichtet, BKS nach bestem Wissen
über das Objekt zu informieren und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen
und sämtliche erforderliche Schlüssel und Unterlagen zu übergeben. Werden die Schlüssel und Unterlagen nicht übergeben,
sondern sind von BKS bei Dritten abzuholen, wird dies nach der zum Zeitpunkt gültigen Preisliste berechnet.
3. Pflichten von BKS bei Vermietungsbetreuung
BKS übernimmt keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Die Miete wird vom Mieter auf ein vom Auftraggeber
genanntes Konto überwiesen. BKS ist vom Auftraggeber bevollmächtigt, den Mietvertrag für den Auftraggeber abzuschließen,
die vom Mieter zu zahlende Erstmiete und die Kaution in dringenden Fällen entgegenzunehmen und letztere
auf einem vom Auftraggeber benannten Konto zu hinterlegen.
4. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Rechnungen des Auftragnehmers werden spätestens nach der Vermietung gestellt und sind sofort fällig.
Werden einzelne Dienstleistungen erbracht, werden diese nach Abschluss der Leistung in Rechnung gestellt.
BKS ist berechtigt Abschlagsrechnungen zu stellen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen
oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes mit Ansprüchen nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch
ist rechtskräftig tituliert oder durch BKS anerkannt. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht
gänzlich oder in Teilen zum Fälligkeitszeitpunkt nach, ist BKS berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung
bis zur vollständigen Erfüllung seiner Zahlungsansprüche durch den Auftraggeber zurückzuhalten.
5. Haftung
BKS haftet für Schäden des Auftragsgebers, die aus einer nach Abschluss dieses Vertrages begangenen
Pflichtverletzung entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
7. Datenschutz
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die erforderlichen Kundendaten mit Hilfe
der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. BKS ist lediglich berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Auftrags, Daten des Auftraggebers mit Dritten auszutauschen.
8. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages
und der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine dadurch entstehende Lücke durch
eine wirksame Regelung auszufüllen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
und des Vertrages möglichst nahe kommt.

